Bewertung zu IU Internationale Hochschule - Fernstudium


Bewertet mit 1 von 5 Sternen

Schlechtes Prüfungsamt

Ich studiere im 6. Semester an der IUBH im Fernstudium. Vor allem die Flexibilität und die verschiedenen Prüfungsmöglichkeiten haben mir sehr gut gefallen. Auch die Mitarbeiter des Studierendensekretariats waren sehr gut zu erreichen und durchaus freundlich und lösungsorientiert.

Vor 11 Wochen (07.04.21) hatte ich meinen Prüfungsmarathon mit mehreren Online-Prüfungen am Tag, welchen ich mir selbst gelegt hatte. Ich erhielt daraufhin für 4 Prüfungen einen Täuschungsbescheid, welcher besagt, ich hätte mehrmals in den linken unteren Bildschirmrand geblickt und ein Blättern wäre zu hören gewesen. Die Konsequenz dafür war die dauerhafte Sperrung für Online-Klausuren, die Fehlversuche/ nicht Bestehen dieser Studienleistungen, sowie 900€ Strafgebühr. Dank der Aberkennung meiner Credits, ist es mir also seit 11 Wochen zusätzlich nicht möglich meine Bachelorarbeit zu beginnen, in der Regelstudienzeit fertig zu werden (auch mit der Sperrung der Online-Klausuren verbunden) und somit auch meinem Praxispartner für den Berufseinstieg absagen zu müssen.
Da es zu keinem Betrug gekommen ist, legte ich selbstverständlich Widerspruch ein. Als junge Frau während dieser persönlich äußerst mehr als belastenden Zeit, hatte ich weder einen Ansprechpartner, noch wurde fristgerecht auf meine Nachrichten eingegangen. Nun sind seitdem sagenhafte 11 Wochen (und 2 Wochen seit dem Prüfungsausschuss) vergangen und ich warte nach wie vor auf eine Rückmeldung. Leider ist das Prüfungsamt aufgrund rechtlicher Hintergründe telefonisch nicht zu erreichen, allerdings wird aber auch auf E-Mails nie oder nur sehr spät geantwortet (mit fehlenden Antworten). Von der Bemühung einer schnellstmöglichen Antwort kann man hier ganz klar nicht sprechen.

Fazit: Ich bin wirklich äußerst empört und kann nur von dieser Fernhochschule abraten. Mehrere Kommilitonen haben (auch gerade im letzten Semester) von diesen dreisten Vorfällen berichtet. Mir ist durchaus bewusst, dass die Fairness bezüglich anderer Kommilitonen aufrecht erhalten bleiben muss und finde es super, dass auf Betrug dementsprechend kontrolliert wird - doch auf aunfairer Weise angeschuldigte Studenten/-innen wird hier nicht eingegangen und noch dazu respektlos umgegangen.

Datum der Erfahrung: 25. Juni 2021

Antwort von IU Internationale Hochschule - Fernstudium

Hallo Laura,

wir haben natürlich Verständnis für deine Lage. Gern möchten wir Dir noch einmal die rechtlichen Hintergründe erläutern, auch wenn wir an dieser Stelle keine Details diskutieren dürfen. Dafür bitten wir um Verständnis.

An der IU werden seit 2017 Online-Klausuren rechtssicher durchgeführt und abgelegt. Allein aus Fairnessgründen gegenüber allen Studierenden ist es unser oberstes Gebot, dass die Prüfungen in einem absolut rechtssicheren Raum erfolgen. Dass uns das gut gelingt, bestätigen auch aktuelle Rechtsprechungen der obersten Verwaltungsgerichte. Als staatlich anerkannte Hochschule nach § 124 Abs. 1 ThürHG müssen wir bei der Ablegung von Prüfungen verwaltungsrechtlich wie eine Behörde (z.B. Finanzamt) agieren, um Betrug zu unterbinden.

Das Procedere in solchen Fällen stützt sich auf einheitliche und bewährte Standards: Bei einem Verstoß gegen unsere Richtlinien erfolgen entweder eine Verwarnung, eine Annullierung, die Ausstellung eines Täuschungsbescheides mit oder ohne Vertragsstrafe oder die grundsätzliche Sperrung für die Möglichkeit einer Online-Klausur. Letzte Möglichkeit wird nur bei schwerwiegender oder mehrfacher Täuschung angewandt. Zu all diesen Maßnahmen sind wir gesetzlich verpflichtet. Wir treffen sie stets nach gründlicher Abwägung und auf Basis unserer Erfahrungswerte mit weit mehr als 100.000 abgelegten Prüfungen und Online-Klausuren.

Prinzipiell gibt es immer die Möglichkeit, gegen solch einen Bescheid Widerspruch einzulegen. Ob der Widerspruch berechtigt ist, entscheidet der Prüfungsausschuss mit der studentischen Vertretung als zuständigem Hochschulgremium. Der Prüfungsausschuss „Fernstudium“ tagt quartalsweise, die Termine sind für alle Studierenden jederzeit online einsehbar. Auskünfte zu einem laufendem Widerspruchsverfahren darf und kann das Prüfungsamt aus rechtlichen Gründen nicht erteilen, worauf wir auch stets hinweisen. Sollte, wie hier vermutlich der Fall, der Prüfungsschuss dem Widerspruch nach umfassender Sichtung der Protokolle nicht stattgeben und ebenso davon überzeugt sein, dass eine Täuschung vorliegt, werden entsprechende Widerspruchsbescheide erstellt. Gegen diese kann dann beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Wird dort einem Widerspruch wiederum stattgegeben, erhält der Prüfling innerhalb von drei Werktagen eine Mitteilung. Wir haben die Bewertung zum Anlass genommen, um auf oben stehende Informationen noch einmal transparent in unseren Ausgangsbescheiden hinzuweisen.

Studierende, die für Online-Klausuren gesperrt werden, haben außerdem die Möglichkeit einer Präsenzprüfung. Hierfür bietet die IU übers Jahr eine Vielzahl von Terminen an, inkl. notwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. Darüber hinaus gibt es alternative Prüfungsformen, wie Hausarbeiten oder Workbooks.

Wir hoffen, wir konnten hiermit für ein wenig mehr Klarheit sorgen. Falls Du dazu noch Fragen hast, dann wende Dich gern jederzeit an pruefungsamt-fernstudium@iu.org.

Viele Grüße
Dein Team vom Fernstudium
IU Internationale Hochschule